Kombinierte Nomenklatur 2026: Die neuen Zolltarifnummern im Überblick
Claudia Butz | Veröffentlicht am |

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Europäischen Union (EU) – und damit auch in Deutschland – die aktuelle Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) vollständig und ist die Grundlage der korrekten zolltariflichen Einreihung von Waren für den grenzüberschreitenden Güterverkehr. Aufgrund der weitreichenden Änderungen stellt sich Unternehmen mit Import- und/oder Exportgeschäft die Frage, ob sich dadurch Herausforderungen ergeben.
Hintergrund: Die Anpassungen betreffen nicht nur einige Warennummern der KN, sie spiegeln vor allem die dynamische Entwicklung der Technologiebranche sowie klimapolitische Zielsetzungen und eine Reaktion auf veränderte globale Handelsströme wider.
Warum ist die Kombinierte Nomenklatur (KN) so wichtig?
Bei der KN handelt es sich um ein zentrales Regelungselement der EU für den grenzüberschreitenden Handel. Als wichtiges Warenklassifikationssystem wird sie zur verbindlichen Grundlage für:
- Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen,
- die Berechnung von Zollabgaben und
- die Erhebung von Daten im Rahmen von Intrastat (der innergemeinschaftlichen Handelsstatistik) und Extrastat (die Außenhandelsstatistik).
Zugleich ist die KN Teil der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Anti-Dumping-Zölle, die Umsetzung von Einfuhrkontingenten und Embargoregelungen in der Exportkontrolle. Bei der Identifizierung der davon betroffenen Waren im Güterverkehr helfen die KN-Codes weiter.
Rechtlich baut die KN auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO) auf, das die ersten sechs Stellen einer Warennummer definiert. Durch die Erweiterung um zwei zusätzliche Stellen entsteht die achtstellige EU-Zolltarifnummer. Dieser Schritt erlaubt eine differenzierte Klassifizierung, die speziell an den spezifischen Anforderungen des europäischen Binnenmarkts ausgerichtet ist.
Wichtig: Eine Warennummer der KN darf nicht mit dem integrierten Zolltarif der EU verwechselt werden. Dieser wird mit der ähnlich aufgebauten, aber zehn Stellen umfassenden TARIC-Nummer (Tarif Intégré de la Communauté) angegeben.
Die rechtliche Grundlage der neuen Kombinierten Nomenklatur 2026
Rechtliche Grundlage der KN ist Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987. Basierend darauf passt die Europäische Kommission die Nomenklatur jährlich im Wege einer Durchführungsverordnung an, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Die jüngsten Änderungen der KN beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 vom 22. September 2025.
Zugleich laufen die Vorarbeiten für eine geplante HS-Revision der WZO. Einzelne der dabei zu berücksichtigenden technischen Entwicklungen und Klassifizierungsnotwendigkeiten spiegeln sich bereits in den Anpassungen der KN 2026 wider.
Unternehmen sollten daher in Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen nicht nur die unmittelbaren KN-Anpassungen berücksichtigen. Es empfiehlt sich, auch die mittelfristige Entwicklung der internationalen Warennomenklatur im Blick zu behalten.
Warum hat sich die Kombinierte Nomenklatur 2026 geändert?
Hinter der aktuellen Anpassung der KN steht eine klare Zielsetzung: Die Reaktion auf Entwicklungen in der Wirtschaft, im Bereich der Technologie und im Rahmen veränderter Regulierungen.
Gerade die technologischen Trends spielen als Antrieb eine wesentliche Rolle. Mit dem Entstehen neuer Produkt- und Warengruppen kommt es immer wieder zu Lücken in der KN. Die bestehenden Warennummern können den realen Güterverkehr nicht mehr ausreichend erfassen, sodass eine Anpassung der Klassifizierungsmöglichkeiten erforderlich wird.
Auf diese Weise werden sowohl die Zollabwicklung als auch die statistische Erfassung präziser gestaltet. Die klare Definition der neuen Positionen beugt Fehlern aufgrund unterschiedlicher Interpretationen bzw. falscher Einreihung vor.
Einfluss macht zunehmend auch die europäische Klima- und Umweltpolitik geltend. Im Zusammenhang mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023 müssen relevante Waren zolltariflich eindeutig identifizierbar sein. Anhand der Warennummern vereinfacht die KN 2026 das Erkennen CBAM-relevanter Waren in der Praxis.
Überblick: Die wichtigsten Änderungen der Kombinierten Nomenklatur 2026
Die Aktualisierung der KN 2026 umfasst mehrere Anpassungen, die sich in die folgenden drei Kategorien unterscheiden lassen:
- Einführung neuer Zolltarifnummern, um bislang nicht eigenständig erfasste Warengruppen abzubilden,
- Aufspaltung bestehender Warennummern mit dem Ziel, eine präzisere Differenzierung basierend auf Aspekten wie dem Verwendungszweck, der Materialzusammensetzung oder den technischen Spezifikationen zu ermöglichen,
- Streichung oder Zusammenlegung veralteter Positionen, die aufgrund veränderter Handelsmechanismen keine praktische Bedeutung mehr hatten.
Ein Punkt, der neben den Anpassungen bei den Warennummern nicht übersehen werden darf, sind die Anmerkungen zu einzelnen Kapiteln und Abschnitten der KN. Durch diese Präzisierungen wird die einheitliche Anwendung der KN in allen Mitgliedstaaten sichergestellt und möglichen Interpretationsproblemen von vornherein vorgebeugt.
Neue Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur 2026 – Diese Warengruppen sind betroffen
Die KN 2026 bringt in verschiedenen Bereichen Änderungen mit sich. Diese betreffen auch Waren, die im Zusammenhang mit der Exportkontrolle und Ausfuhrbeschränkungen stehen. Abrufbar ist eine Übersicht mit den konkreten Anpassungen des Warenverzeichnisses über das Statistische Bundesamt.
- Maschinen, Elektro- und Hochtechnologie (Kapitel 84 und 85): Der Bereich Halbleiter und Elektronikkomponenten wird durch die neue KN wesentlich stärker ausdifferenziert. Innovative Chiparchitekturen, spezialisierte Sensorik und KI-optimierte Hardwaremodule erhalten eigenständige Warennummern. Damit wird die präzisere Erfassung von Gütern unterstützt, die in den Geltungsbereich der Dual-Use-Verordnung der EU fallen können. Änderungen, die insbesondere für Unternehmen relevant sind, die grenzüberschreitend mit Hochtechnologiekomponenten handeln. Betroffen sind unter anderem Rotorblätter für Windkraftanlagen, Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktion und Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen.
- Energie, Rohstoffe und Umwelttechnik (Kapitel 28, 38 und 73): Batterien die auf der Lithium-Technologie basieren, kommen nicht ohne Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide (LI-NMC) aus. Diese werden nun neu klassifiziert. Ähnliches gilt für Komponenten aus dem Bereich der Wasserstoff-Technologie sowie einige andere kritische Rohstoffe mit strategischer Bedeutung für die EU. Erfasst werden von den Änderungen darüber hinaus auch Photovoltaik-Wafer oder Turmsegmente für Windkraftanlagen.
- Chemieprodukte (Kapitel 29): Im Chemieindustriesektor werden mit der KN 2026 bestimmte Stoffkategorien neu erfasst. Damit verbessert sich die Situation für Unternehmen, die in den vergangenen Jahren durch eine zu grobe Klassifizierung mit der Compliance-Überwachung Schwierigkeiten hatten. Betroffen sind unter anderem Dekabromdiphenylether oder Perfluoroctansäuren – als Stoffe mit hoher umweltrechtlicher Relevanz – und Dichlorethylen. Letzteres fällt in Zukunft unter Mischungen halogenierter Derivate von Ethylen oder Propylen.
Relevanz geänderter und entfallener Zolltarifnummern
Neben der Einführung neuer Positionen mit eigenen Warennummern bringt die KN 2026 auch die Umbenennung und Zusammenlegungen bestehender Warengruppen mit. Gründe sind die geänderte Relevanz einzelner Warengruppen sowie die Notwendigkeit einer Differenzierung bei veränderten Verwendungszwecken. Außerdem werden Anpassungen auch durch die Beseitigung von Überschneidungen einzelner Positionen erforderlich.
Werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel unter einer Sammelposition erfasste Waren in mehrere spezifische Nummern aufgespalten, müssen Unternehmen prüfen, welche neuen Positionen für die Produkte entstehen. Zur Vermeidung eines signifikanten Risikos ist daher eine akribische Stammdatenpflege erforderlich, denn veraltete bzw. nicht mehr gültige Warennummern führen zu fehlerhaften Zollanmeldungen, die wiederum verstärkte Kontrollen und Verzögerungen in der Abfertigung bedingen.
Auswirkungen der Änderungen der Kombinierten Nomenklatur 2026 auf Unternehmen
Die Tragweite der KN-Anpassungen geht für Unternehmen über die bloße Aktualisierung der Warennummern hinaus. Änderungen bei den Zolltarifnummern können unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Zollabgaben haben, wenn die betreffenden Waren durch die neue Einreihung einem anderen Zollsatz unterliegen.
Zusätzlich ist die Bestimmung des Warenursprungs auf den Prüfstand zu stellen, da sich durch veränderte Warennummern auch die anwendbaren Ursprungsregeln verschieben können. Gerade im Bereich des genehmigungspflichtigen Warenverkehrs bedarf es besonderer Aufmerksamkeit: Eine neue KN-Nummer führt möglicherweise dazu, dass ein bislang nicht genehmigungspflichtiges Produkt jetzt unter Exportkontrollvorschriften oder die CBAM-Regelungen fällt.
Des Weiteren sind die aktualisierten Warennummern ab 2026 für die Intrastat-Meldungen zu verwenden. Vor dem Hintergrund dieser umfassenden Anforderungen sind auf IT-Ebene Updates der ERP-Stammdaten (Enterprise Resource Planning), der genutzten Zollsoftware sowie der internen Klassifizierungsdatenbanken erforderlich.
Bei komplexen Fragestellungen zur Klassifizierung und für die Unterstützung in der praktischen Umsetzung bietet sich Unternehmen eine Zusammenarbeit mit professionellen Verzollungsbüros an. Erfahrenen Zollexperten können Unternehmen das nötige Know-how zur Verfügung stellen, um die Relevanz und ein etwaiges Risikopotenzial der KN 2026 für das bestehende Warenportfolio objektiv zu bewerten. Durch Schulungen werden Mitarbeiter für die Änderungen sensibilisiert und auf die praktische Anwendung der KN 2026 vorbereitet.
Fehler, die bei der Anwendung der neuen Zolltarifnummern passieren können
Im unternehmerischen Alltag gehen Änderungen der KN regelmäßig mit typischen Fehlerquellen einher. Die automatische Übernahme alter Warennummern aus den Vorjahressystemen – ohne konsistente inhaltliche Prüfung – führt schnell zu fehlerhaften Zollanmeldungen, was die Abwicklung der Lieferungen verzögert. Gerade bei Just-in-time-Lieferketten kann ein dadurch bedingter zusätzlicher Zeitaufwand für empfindliche Störungen sorgen.
Eine weitere Fehlerquelle ist die Verwechslung von KN-Code und TARIC-Nummer, zumal beide Systeme aufeinander aufbauen. Dies erhöht die Verwechslungsgefahr vor allem bei unerfahrenen Anwendern.
Unterschätzt wird, dass bei Zoll- und Außenprüfungen die fehlende Dokumentation der Tarifierungsentscheidung zum Risiko werden kann. Unternehmen ist daher zu empfehlen, für jede Tarifierungsentscheidung die zugrundeliegenden Kriterien schriftlich festzuhalten. Dadurch wird nicht nur die Nachvollziehbarkeit verbessert, sondern auch der interne Wissenstransfer bei personellen Veränderungen erleichtert.
Fazit: Die Kombinierte Nomenklatur 2026 geht über ein einfaches Statusupdate hinaus
Mit den Anpassungen der KN für 2026 sind umfassende Änderungen verbunden. Die Aktualisierung geht folglich über ein einfaches Update hinaus und setzt umfassende Neuregelungen bei Warennummern um. Damit wird der starken Dynamik, die sich gerade in den Bereichen Klima- und Technologiepolitik etabliert, Rechnung getragen. Für Unternehmen entstehen unmittelbare Herausforderungen im Hinblick auf die Warenklassifikation und Compliance. Umso wichtiger ist es, mit einem zuverlässigen und erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten, der die KN-Anpassung begleitet und dabei hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.

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